Befriedigt ein Intervenient den Gläubiger nur teilweise, zeitigt dies folgende Wirkungen:
- Der Schuldner hat neu 2 Gläubiger
- Besteht eine Sicherheit, darf der Forderungsübergang für den ursprünglichen Gläubiger keine Rechtsnachteile bewirken
Weiterführende Links
- Sicherheiten | sicherheiten.ch