Die Vertragsergänzung betreffend Teilzahlung ist grundsätzlich formfrei zulässig. Vorbehalten bleibt die Beachtung einer Schriftformabrede im Vertrag, welcher das Schuldverhältnis begründete.
Informationen zu Teilzahlungen (Teilzahlungensrecht) / Ratenzahlungen in der Schweiz