Der Chicago-Vergleich beinhaltet die Abrede, dass der Gläubiger unter der Bedingung einer regelmässigen Ratenzahlung auf einen Teil seiner Forderung verzichtet. Die Besonderheit des sog. Chicago-Vergleichs besteht darin, dass bei Nichterfüllung der Ratenzahlungspflicht
- der gesamte ursprünglich geschuldete Betrag
- sofort fällig wird,
- natürlich unter Anrechnung bereits geleisteter Ratenzahlungen.